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Über die Forschungszulage

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Die Forschungszulage bietet Unternehmen attraktive staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Wir begleiten Sie DSGVO-konform, effizient und vollständig erfolgsbasiert von der Prüfung Ihrer Projekte bis zur erfolgreichen Beantragung. Kein Erfolg, keine Kosten.

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Die Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung für Unternehmen, die in Deutschland in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung – unabhängig von Branche und grundsätzlich auch unabhängig von der Unternehmensgröße.

Das Besondere: Die Forschungszulage ist keine klassische Projektförderung, bei der Unternehmen zunächst auf einen Förderaufruf warten müssen. Sie wird steuerlich gewährt und kann auch unabhängig von der aktuellen Gewinnsituation des Unternehmens in Anspruch genommen werden. Förderfähig können unter anderem Personalkosten für eigene Entwicklungsmitarbeiter, Eigenleistungen, Auftragsforschung sowie bestimmte weitere FuE-Aufwendungen sein.

Seit 2026 ist die Förderung noch attraktiver: Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 12 Millionen Euro pro Jahr. Grundsätzlich werden 25 % der Bemessungsgrundlage als Forschungszulage gewährt; für kleine und mittlere Unternehmen kann der Fördersatz unter den entsprechenden Voraussetzungen auf 35 % steigen. Damit sind Förderungen von bis zu 3 Millionen Euro bzw. 4,2 Millionen Euro für KMU pro Jahr möglich.

Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) fachlich geprüft. Nach erfolgreicher Bescheinigung wird die eigentliche Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Kurz gesagt: Wer neue Produkte, Verfahren oder Technologien entwickelt, bestehende Lösungen technisch weiterentwickelt oder dabei wissenschaftliche bzw. technische Unsicherheiten überwinden muss, sollte prüfen, ob die entsprechenden Aufwendungen über die Forschungszulage gefördert werden können.

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